Tipps nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall gibt es viele wichtige Entscheidungen, die zu treffen sind.
Meist versucht die gegnerische Versicherung dem geschädigtem ihren eigenen Gutachter vorbei zu schicken um den Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen zu lassen. Dies sollte der Geschädigte auf alle Fälle verhindern und dieses Angebot nicht annehmen, denn er ist dazu auch nicht verpflichtet.
Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen eigenen unabhängigen Gutachter, dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Diesen eigenen Gutachter hat im Nachgang die gegnerische Versicherung voll zu bezahlen.
Vorsichtig sollte man aber bei sogenannten Bagatellschäden sein, diese Bagatellgrenze ist zwar etwas ungenau definiert, grundsätzlich kann man nach gültiger Rechtsprechung aber davon ausgehen, dass jeder Schaden über 750,00 € auch über der Bagatellgrenze liegt. Liegt der Schaden aber darunter, sollten Sie auf die Beauftragung eines eigenen Gutachters lieber verzichten. Versuchen Sie dann zunächst den am Fahrzeug entstandenen Schaden ggf. per Kostenvoranschlag nachweisen, andernfalls kann man unter Umständen auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.
Akzeptieren Sie den Sachverständigen der Gegnerischen Versicherung nämlich erst einmal, können Sie gegen das Gutachten kaum noch etwas unternehmen.
Der von Ihnen beauftragte unabhängige Gutachter wird aber neutral den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden begutachten und zwar so, dass er den tatsächlichen erforderlichen Reparaturkosten auch entspricht.
Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung jedoch wird meist zu Gunsten seines „ständigen“ Auftraggebers, nämlich der gegnerischen Versicherung, den Schaden so gering wie möglich einschätzen.
Hier kommt es immer wieder zu viel zu geringen Widerbeschaffungswerten im Totalschadensfall der Fahrzeuge, zu gering kalkulierten Reparaturkosten mit denen die Werkstatt, in die Sie das Auto verbringen möchten, das Fahrzeug nicht reparieren kann. Sie bleiben dann unter Umständen auf den restlichen Reparaturkosten sitzen oder aber Sie müssen lange Rechtsstreite in Kauf nehmen um dann doch noch zu Ihrem Geld zu kommen.
Auch sollten Sie unbedingt in jedem Fall einen Rechtsanwalt zur Abwicklung Ihrer Schadenersatzansprüche einschalten. Dieser kann Sie genau über die Höhe der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung aufklären und diese auch durchsetzen. Auch die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes ist für den Geschädigten kostenlos (auch ohne Rechtsschutzversicherung) denn diese Kosten sind auch von der gegnerischen Versicherung zu begleichen.
Entsprechende Rechtsprechnung und weitere Tips finden Sie auf der Seite
Sollten Sie hierzu persönliche Fragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular, wir werden Ihnen entsprechende Fachleute in Ihrer Nähe kostenlos vermitteln.

Unfalljahr 2010
Hier wird noch heute mit unbekanntem Ausgang geklagt!
Kosten für Sie fallen nicht an, erst wenn es notwendig wird, der gegnerischen Versicherung, falls nötig auch vor Gericht, beweisen zu müssen, dass sich der Unfallhergang genau wie im Anspruchstellerfragebogen unseres Kunden zugetragen hat, fallen für unseren Kunden Kosten wie z. B. für eine Unfallrekonstruktion an. Hier ein kleines Video einer durch einen Sachverständigen durchgeführten Rekonstruktionsfahrt, die letztendlich bewiesen hat, dass die Darstellung des Verursachers nicht stimmen konnte. Dieser eindeutig falschen Darstellung des Unfallverursachers hatte sich die gegnerische Versicherung erwartungsgemäß angeschlossen und somit die Leistung von Schadenersatz an unseren Kunden abgelehnt.
Obwohl der Verursachers des Schadens auf das Fahrzeug unseres Kunden auffuhr, behauptete dieser später unser Kunde wäre rückwärts vor einer Ampel auf sein stehendes Fahrzeug aufgefahren. Hierbei lag bereits ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen vor, der diese Variante als möglich ansah. Durch Fahrversuche konnte nun bewiesen werden, dass die Schilderung des Unfallgegners, des Sachverständigen der gegnerischen Versicherung eindeutig falsch und schlichtweg unmöglich waren, so dass die gegnerische Versicherung zur Begleichung des Schadens verurteilt wurde.